Das Planrechts­verfahren

Infrastrukturprojekte durchlaufen verschiedene Planungsphasen und Verfahren, bis es zum Bau des Vorhabens kommen kann. Ein elementarer Bestandteil sind dabei die Planrechtsverfahren für die einzelnen Streckenabschnitte. Das Projekt ist dafür in vier sogenannten Planfeststellungsabschnitte (PFA) unterteilt.

Am 30. Januar 2025 erschien die Bekanntmachung des Eisenbahn-Bundesamtes über die Erteilung der Planfeststellungsbeschlüsse für die drei deutschen Planfeststellungsabschnitte. Dabei handelt es sich um die Bereiche von Grenzach-Wyhlen bis zur Landkreisgrenze zwischen Schwörstadt und Wehr-Brennet (PFA 2), von der Landkreisgrenze bis Dogern (PFA 3) und von Waldshut bis Erzingen (PFA 4). Am 28. März 2025 erlangten die Beschlüsse Rechtskraft.

Auf Schweizer Staatsgebiet sind die drei Abschnitte Basel Bad Bf – Staatsgrenze Schweiz/Deutschland (PFA 1.1), Waldshut – Koblenz/Kanton Aargau (PFA 1.2) und Grenzbahnhof Erzingen (Baden) (PFA 1.3) Bestandteil des Projekts. Die letzte der drei Plangenehmigungsverfügungen erteilte das Schweizer Bundesamt für Verkehr am 15. Januar 2025.

Am 4. Dezember 2020 hatte die Deutsche Bahn die Planrechts­unterlagen für die Streckenabschnitte auf deutschem Gebiet beim Eisenbahn-Bundesamt in Karlsruhe eingereicht. Diese bildeten die Grundlage für die behördliche Entscheidung über das Bauvorhaben.

Die Planunterlagen für die Abschnitte 2 und 4 lagen vom 28. September bis 27. Oktober 2021 in den dortigen Städten und Gemeinden zur Einsicht aus, die Unterlagen für den Abschnitt 3 konnten vom 1. März bis 31. März 2022 eingesehen werden. Träger öffentlicher Belange sowie betroffene Privatpersonen konnten ihre Stellungnahmen bzw. Einwendungen beim Regierungspräsidium Freiburg einreichen.

Am 13. Oktober 2022 hatte das Bundeseisenbahnvermögen (BEV) die Anträge auf Plangenehmigung für die Schweizer Streckenteile (PFA 1) beim Bundesamt für Verkehr (BAV) in Bern eingereicht.

Planrechtsunterlagen

aufgereihte Planrechtsunterlagen für die Hochreinbahn

Für das Planfeststellungsverfahren wurden die bestehenden Entwürfe des Ausbaus zusammengestellt, der Zeitraum für die Umsetzung konkretisiert und die Projektkosten berechnet. Ein Baubetriebskonzept hält fest, wie der Bahnbetrieb während der Bauzeit sichergestellt wird. Gleichzeitig wurden bereits frühzeitig die Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden und beispielsweise Energie­versorgungs­unternehmen und Stadtwerke in die Planung involviert.

Planrechtsverfahren Schaubild