Mensch, Umwelt und NaturBei der Planung nehmen wir die verschiedensten Aspekte aus den Bereichen Mensch, Umwelt und Natur genau unter die Lupe.

Dazu gehören beispielsweise das Kartieren der im Projektgebiet heimischen Tierarten, die Betrachtung und Bewertungen von Auswirkungen durch das Projekt auf die Umwelt und die Erstellung von Fachgutachten. Die wichtigsten Bereiche sind dabei:

Ausgleichsmaßnahmen

Möglichst wenig Eingriffe in Natur und Umwelt

Der Natur- und Artenschutz spielt bei Planung und Umsetzung der Baumaßnahmen eine wesentliche Rolle. Hierzu wurden als Grundlage für die bisherigen Planungen gezielte Erfassungen (Flora und Fauna) entlang der gesamten Strecke und in deren Umfeld durchgeführt. Auf dieser Basis werden voraussichtliche Auswirkungen des Bauvorhabens für Tiere und Pflanzen bewertet und bei Bedarf Vorgehensweisen und Maßnahmen des Naturschutzes im unmittelbaren Umfeld oder in der Region entwickelt und gezielt zur Kompensation eingesetzt.

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Landschaftspflegerischer Begleitplan

Der Landschaftspflegerische Begleitplan (LBP) wurde projektspezifisch erstellt. Darin werden neben dem Artenschutz weitere relevante Schutzgüter berücksichtigt und gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen konkretisiert und beschrieben. Mit dem Planfeststellungsbeschluss wird der LBP zusammen mit dem Bauentwurf rechtsverbindlich.

Beispiele für Ausgleichsmaßnahmen

  • Vermeidung von Konflikten mit Tieren (z.B. Zauneidechsen) u.a. durch Aufstellung von Schutzzäunen
  • Bei Bedarf Neuanlage von Habitaten im Umfeld
  • Ausgleich von Vegetationsbeständen
haussperling

Artenschutz

Arten entlang der Strecke

Verschiedenen Experten haben entlang der bestehenden Bahnanlage und darüber hinaus methodisch das Artvorkommen, unter anderem Amphibien, Reptilien, Avifauna, Wildbienen usw., untersucht. Darüber hinaus wurden auch nachtaktive Tiere wie z. B. Fledermäuse, Eulen und Bilche entlang der Strecke kartiert.

Fledermäuse 

Einige Fledermausarten suchen regelmäßig Felshöhlen, Stollen, Kellergewölbe oder andere Bauwerke auf, ohne unmittelbar bemerkt zu werden. Die gezielten Fledermausuntersuchungen zeigen, dass dies auch an Tunneln der Hochrheinstrecke der Fall ist. Aus dem Verhalten der Tiere konnte geschlossen werden, dass sie Winterquartiere im Tunnelbereich beziehen. Sie suchen in der Regel ungestörte Nischen und Einlässe zu Hohlräumen hinter der Tunnelinnenschale mit günstigen klimatischen Bedingungen auf. Bereits relativ kleine Ritzen und Gänge können genutzt werden oder als Zugang zu tiefen oder verzweigten Hohlräumen dienen.

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Paarungsgruppe des Großen Mausohrs

Reptilien

Eidechsen fühlen sich im Umfeld von Schienentrassen besonders wohl. Die regelmäßig gepflegten Vegetationsstrukturen bieten den wechselwarmen Tieren eine geeignete Fläche zur Nahrungssuche und als Unterschlupf, während die vegetationsfrei gehaltenen Gleisanlagen als Sonnenbank dienen.
Aus diesem Grund spielt der Schutz der heimischen Reptilienarten auch bei der Hochrheinbahn eine große Rolle. Im Rahmen der Planung wurden die Tiere entlang der Strecke kartiert. Dabei gelangen Nachweise der Mauer- und Zauneidechsen, von Blindschleichen, aber auch von Schlingnattern.

 

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Männliche Zauneidechse

Elektromagnetische Verträglichkeit

Die elektromagnetische Verträglichkeit wird im Rahmen des Planrechtsverfahrens intensiv geprüft. Damit sich insbesondere langfristig betrachtet die niederfrequenten Felder der Oberleitungsanlage nicht auf die Gesundheit der Anwohner auswirken, gibt es klare gesetzliche Vorgaben: Bei neuen und bestehenden Oberleitungen werden die Vorgaben der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes eingehalten (Verordnung über elektromagnetische Felder – 26. BImSchV vom 14.8.2013). Die entsprechenden Nachweise werden im Rahmen der Genehmigungsplanung erbracht.
Teil der Planung ist auch ein Gutachten zur elektromagnetischen Verträglichkeit. Auf dieser Basis planen wir für die neuen Oberleitungsanlagen an der Strecke technische Ausstattungen zur Kompensation der elektromagnetischen Feldwirkungen.

Bei der Elektrifizierung der Hochrheinbahn wird es sich dabei um ein Rückleiterseil handeln, um über eine Feldkompensation die elektrische Strahlung auszugleichen.
Das funktioniert folgendermaßen: Durch den Stromfluss in der Oberleitung wird ein elektromagnetisches Feld erzeugt, das sich kreisförmig um den Leiter, in diesem Fall den Fahrdraht, ausbreitet. Wird ein Rückleiter eingesetzt, so bilden sich zwei elektromagnetische Felder in entgegengesetzter Richtung, die sich gegenseitig kompensieren. Die elektromagnetischen Wirkungen heben sich dadurch auf.

Lärmschutz

Bei der Erarbeitung der Planfeststellungsunterlagen sowie auch seitens der Anhörungs- und Genehmigungsbehörden im laufenden Verfahren wurde und wird das Thema Lärmschutz an der Strecke intensiv geprüft. Zu diesem Zweck wurden Gutachten erstellt.
Ein Anspruch auf Lärmschutzmaßnahmen ergibt sich aus dem Bundesimmissionsschutzgesetz. Welche Bedingungen erfüllt sein müssen, hat der Gesetzgeber konkret im Rahmen der 16. Bundes-Immissionsschutzverordnung (16. BImSchV) festgelegt. Da die Strecke weder neu gebaut noch um zusätzliche Streckengleise erweitert wird, ergibt sich ein Schallschutzanspruch nur, wenn durch bauliche Veränderungen ein Anstieg der Lärmbelastung prognostisch zu erwarten ist, eine so genannte  „wesentliche Änderung“.

Welche Möglichkeiten ergeben sich aus dem Projekt?

Aus den Gutachten ergeben die vorgesehenen baulichen Änderungen keinen Anspruch auf Schallschutzmaßnahmen. Wir verstehen den Wunsch vieler Anwohner nach einem verbesserten Lärmschutz entlang der Strecke. Allerdings bestehen keine Möglichkeiten, im Rahmen dieses laufenden Ausbau- und Elektrifizierungsprojektes zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen zu realisieren.

Die gute Nachricht

Nach dem Ausbau und der Elektrifizierung werden auf der Strecke moderne elektrische Triebwagen anstelle der bisherigen Diesel-Züge verkehren. Wir gehen davon aus, dass die modernen elektrischen Triebwagen positiv dazu beitragen, dass sich trotz höherer Zugfrequenz die Situation für die Anwohner entlang der Strecke verbessert.