

Donnerstag, 13.10.2022
Am 13. Oktober 2022 hat das Bundeseisenbahnvermögen (BEV) die Anträge auf Plangenehmigung für die Schweizer Streckenteile beim Bundesamt für Verkehr (BAV) in Bern eingereicht. Es handelt sich dabei um die drei Abschnitte Basel Bad Bf – Staatsgrenze Schweiz/Deutschland, Waldshut – Koblenz/Aargau und Grenzbahnhof Erzingen/Baden. Im nächsten Schritt sichtet das BAV die Unterlagen und startet anschließend das erforderliche Auflageverfahren. Hierbei werden die Unterlagen in den Kommunen 30 Tage lang aufgelegt. Gemeinden, ggf. betroffene Privatpersonen und beschwerdeberechtigte Organisationen können in dieser Zeit Einsprache erheben. Parallel dazu erfolgt die Konsultation bei den Kantonen und den zuständigen Fachämtern des Bundes. Die drei genannten Schweizer Streckenabschnitte befinden sich im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland – Bundeseisenbahnvermögen (BEV). Sie unterliegen dem Plangenehmigungsverfahren nach schweizerischem Recht (Eisenbahngesetz). Mehr zum Planrechtsverfahren erfahren Sie hier.